11.01.19 |
Nachrichten
In Anwesenheit der Koordinatorin der Europäischen Mobilitätswoche, Frau Claudia Kiso vom Umweltbundesamt, hat Stadtmobil CarSharing gemeinsam mit der Allbau, Essens größtem Wohnungsanbieter, eine neue CarSharing-Station in Essen-Huttrop eröffnet. Matthias Kall von Stadtmobil CarSharing und Dieter Remy von der Allbau GmbH freuten sich über zahlreiche Interessenten, die bei der Eröffnung zum ersten Mal CarSharing kennenlernten. Die Allbau stellt die Parkplätze auf einem eigenen Grundstück in der Schulte-Pelkum-Straße 2/4 zur Verfügung und gewährleistet den Zugang zu den Stellplätzen rund um die Uhr. Künftig können die CarSharing-Nutzer an diesem neuen Standort einen Toyota Aygo und einen Toyota Yaris Hybrid buchen. Besonders interessant ist ein CarSharing-Vertrag für die Allbau Mietparteien, die attraktive Sonderkonditionen bei stadtmobil CarSharing erhalten „Dies war der Beginn einer intensiveren Partnerschaft mit stadtmobil, denn wir werden gemeinsam in den kommenden Monaten weitere Standorte - auch in anderen Stadtteilen - eröffnen,“ kündigte Allbau Prokurist Samuel Serifi an. Dies wird schon bald umgesetzt: Im Frühjahr 2019 ist die Eröffnung einer weiteren gemeinsamen Station in der Hölderlinstraße im Essener Südviertel vorgesehen.
Die Station befindet sich auf dem Parkplatz der Alfons-Kern-Schule. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Altstädter Kirchenweg 2 in 75175 Pforzheim Haltestelle = Emma Jäger Bad Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich auf dem Parkplatz der Alfons-Kern-Schule, direkt an der Haltestelle Emma Jäger Bad. Geparkt wird auf den zwei beschilderten Carsharing Stellplätzen. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Emma-Jäger-Bad Angaben für Navigationsgeräte = Altstädter Kirchenweg 2 in 75175 Pforzheim Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten CarSharing Stellplätze für die stadtmobil Fahrzeuge. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers.