06.02.19 |
Nachrichten
Gehwegparken ist laut Straßenverkehrsordnung ab sofort auch in Karlsruhe verboten! Bitte achten Sie darauf: Kein einziges Rad darf auf dem Gehweg stehen (Ausnahme: Markierung vorhanden). Sonst droht ein Verwarnungsgeld von 20 € (nach 1 Stunde sind es 30 €). Wer sowieso immer korrekt parkt, hat natürlich auch keine Probleme ;)
Adresse: 30989 Gehrden, Kirchstrasse 1-3 Standort: Gehrden/Rathaus; die 3 Stellplätze sind auf dem Hof hinter dem Rathaus, zu erreichen von der Neue Straße über die Zufahrt, oder von der Hüttenstr. 1 durch den Fußgängerdurchgang zum Hof. Verbindungen: Haltestelle Gehrden Steintor: 500, 532, 560, 561, 580