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Augustaanlage 62-64 (joecar)

28.03.26 | Station Mannheim

Augustaanlage 62-64 (joecar)

30.03.26 | Station Mannheim

Augustaanlage 62-64 (joecar)

30.03.26 | Station Mannheim

Augustaanlage 65 (joecar)

25.03.26 | Station Mannheim

Augustaanlage 66 (joecar)

27.02.26 | Station Mannheim

Augustaanlage 67 (joecar)

07.02.26 | Station Mannheim

Augustaanlage 67 (joecar)

20.02.26 | Station Mannheim

Augustaanlage 67 (joecar)

25.03.26 | Station Mannheim

Augustaanlage 68 (joecar)

04.03.26 | Station Mannheim

Augustaanlage 68 (joecar)

05.03.26 | Station Mannheim

Augustaanlage 7-11 (joecar)

14.03.26 | Station Mannheim

Augustinum

28.03.19 | Station Heidelberg

Der Stellplatz auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang zur Seniorenresidenz Augustinum ist mit stadtmobil-Schild markiert. Zufahrt über die Straße "Forum", Ausschilderung "Augustinum" folgen. Adresse für Navigation: 49.364056, 8.703556 ÖPNV: - Haltestelle Forum - Haltestelle Augustinum

Ausbau des CarSharing in NRW geplant

11.01.19 | Nachrichten

Mit der Gesetzesänderung legt das Land die Grundlage für den Ausbau von CarSharing-Angeboten. Die Städte und Gemeinden sollen in Zukunft Parkplätze für CarSharing-Fahrzeuge auf den innerstädtischen Straßen ausweisen können. Bislang war dies nur an Bundesstraßen möglich. Aber gerade Flächen an kommunalen Straßen oder Landesstraßen sind für Anbieter wichtig, weil sie dadurch ihr Angebot noch mehr an den Bedürfnissen der Nutzer ausrichten können. Für diese Stellflächen erteilen die Kommunen eine Sondernutzungserlaubnis. Im Straßen- und Wegegesetz muss dazu die Vorschrift über die Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum durch eine Regelung für CarSharing-Angebote ergänzt werden. Auch hier wird Bundesrecht in Landesrecht umgesetzt. Verkehrsminister Hendrik Wüst: „CarSharing-Angebote sind ein wichtiger Baustein für vernetzte Mobilität, insbesondere an Mobilstationen. Wir schaffen die Voraussetzung für mehr Stellflächen. Das Mobilitätsangebot in den Städten und Gemeinden wird damit vielfältiger werden. Außerdem sinken die Parksuchverkehre in den Städten. Das schont die Umwelt.“ Zum Ende des Jahres soll der Entwurf ins Plenum eingebracht werden. Bereits 2017 hatte der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Bevorrechtigung des CarSharing (Carsharinggesetz - CsgG)“ verabschiedet. Die Einrichtung von CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum wurde dadurch erstmals auf eine bundesweite Rechtsgrundlage gestellt. Das Gesetz hebt ausdrücklich die verkehrs- und umweltentlastende Wirkung des CarSharing hervor. ---------------- Die Studie des bcs zur Entlastungsleistung des stationsbasierten CarSharing finden Sie auf der bcs-Website: www.carsharing.de/alles-ueber-carsharing/studien/mehr-platz-zum-leben-carsharing-staedte-entlastet

B1 2 (joecar)

27.03.26 | Station Mannheim

B1, 9 (Innenhof) - Verkehrsverbund Rhein-Neckar

28.09.16 | Station Mannheim

Die Stellplätze sind mit stadtmobil-Schild markiert. Wichtig: Bitte nicht im Hof bzw. in der Einfahrt zum Hof bzw. Tiefgarage parken! Adresse für Navigation: B1 9, 68159 Mannheim ÖPNV: - Haltestelle Paradeplatz - Haltestelle Schloss Die Station verfügt über eine Wallbox. Ladekabel am Fahrzeug und an der Wallbox einstecken. Ladevorgang starten: Schlüssel (am Fahrzeugschlüssel) im Schloss an der Wallbox nach rechts drehen und etwa 20 Sekunden halten. Schlüssel entnehmen und überprüfen, ob der Ladevorgang gestartet hat: Fahrzeugdisplay zeigt Restladezeit an. Wichtig: Bitte beim Abstellen darauf achten, dass die Zufahrten zum Hof und zur Tiefgarage ungehindert möglich sind! Die Stellplätze befinden sich in zwei gleich aussehenden Einfahrten zu den beiden Hinterhöfen. - linke (erste) Einfahrt Mini: Bitte rückwärts einparken (nah an der Wand). - rechte (zweite) Einfahrt Elektroauto: Bitte vorwärts einparken wegen der Ladestation. E-Auto bei Rückgabe immer an den Ladepunkt anschließen!