Es kann vorkommen, dass ein Stellplatz durch nicht autorisierte Fremdparker belegt ist. In einer E-Mail wird Ihnen deshalb jeweils 15 Minuten vor Buchungsbeginn der bis auf wenige Meter genaue Standort des Fahrzeugs mitgeteilt. Wenn die Rückgabe nicht direkt an der Station erfolgen kann, parken Sie bitte so nahe wie möglich am vorgesehenen Stellplatz. Ausnahmsweise dürfen Sie hier auch Bewohnerparkplätze oder gebührenpflichtige Parkplätze nutzen. Ein Anruf zur Standortmitteilung ist an dieser Station nicht erforderlich. Die Station befindet sich auf dem kleinen Parkplatz in der Viktoriastraße, Ecke Maximilianstraße. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Viktoriastraße 1 in 75172 Pforzheim Haltestelle = Brötzingen Mitte und Maihälden Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich auf dem kleinen Parkplatz in der Viktoriastraße, Ecke Maximilianstraße. Geparkt wird auf den zwei beschilderten CarSharing Stellplätzen. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestellen = Brötzingen Mitte und Maihälden Angaben für Navigationsgeräte = Viktoriastraße 1 in 75172 Pforzheim Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten CarSharing Stellplätze für die stadtmobil Fahrzeuge. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers.
Ladevorgang beenden. Um den Ladevorgang zu beenden, lösen Sie bitte das Kabel am Fahrzeug. Dies geht nur, wenn die Zentralverriegelung des Fahrzeuges geöffnet wurde. Danach können Sie das Kabel aus der Ladesäule entfernen. Bitte nehmen Sie das Ladekabel bei Antritt Ihrer Buchung unbedingt mit. Die durch den Verlust entstandene Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. Ladevorgang beginnen. Um den Ladevorgang an der Station Jörg-Ratgeb-Straße/SWP zu starten, stecken Sie zuerst das Ladekabel in das Fahrzeug. Anschließend schalten Sie die Ladesäule mit der Ladekarte der Stadtwerke Pforzheim frei. Nun können Sie das Ladekabel in die Ladesäule stecken. Anhand des Fahrzeugdisplays können Sie überprüfen, ob die Ladung erfolgt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fahrzeugbeschreibung. Laden unterwegs. Informationen zum Laden unterwegs finden Sie in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung. Die Station befindet sich in der Jörg-Ratgeb-Straße Ecke Werderstraße, vor dem ehemaligen Kundencenter der Stadtwerke Pforzheim. An der Station befinden sich zwei beschilderte Ladesäulen. Bitte laden Sie die Fahrzeuge nur an den stadtmobil Ladesäulen. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Pforzheim Schmuckmuseum Angaben für Navigationsgeräte = Jörg-Ratgeb-Straße 1 in 75173 Pforzheim Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Die Station befindet sich in der Jörg-Ratgeb-Straße, Ecke Werderstraße. Besonderheiten = Das Ladekabel muss während der Buchung unbedingt mitgenommen werden. Jörg-Ratgeb-Straße 1 in 75173 Pforzheim Haltestelle = Pforzheim Schmuckmuseum Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Bitte parken Sie die stadtmobil Fahrzeuge nur auf den stadtmobil Stellplätzen und die Fahrzeuge müssen unbedingt angeschlossen werden.
Die Station befindet sich im Landratsamt Enzkreis in der Tiefgarage, im dritten Untergeschoss. Besonderheiten = Dauerparkkarte in den Schlitz stecken, diese kommt wieder raus . Zugangssystem = Am Tresor Keine Lademöglichkeit vorhanden. Zähringerallee 3 in 75177 Pforzheim Haltestelle = Hauptbahnhof Pforzheim Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Wegen Bauarbeiten in der Tiefgarage erfolgt die Ein- und Ausfahrt wechselseitig über eine Ampel. Achten Sie bitte auf die Ampelregelung. Nutzung der Dauerparkkarte. Das Parkhaus ist von 22 bis 6 Uhr früh geschlossen, allerdings nicht für Dauerparker. Um in das Parkhaus zu kommen, nutzen Sie die Dauerparkkarte die am Schlüsselbund hängt. Damit kommen Sie in das Treppenhaus bzw. zum Fahrstuhl. Zur Aus- und Einfahrt in die Tiefgarage, müssen Sie die Dauerparkkarte in den Schlitz stecken. Diese kommt wieder heraus. Bitte ziehen Sie nie ein Einzelticket. Besonders wichtig ist, dass die Parkkarte immer mit in den Schlüsseltresor genommen werden muss. Wir haben dafür extra ein Mäppchen am Schlüsselbund befestigt. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie das Rolltor und die Schranke ebenfalls nur mit der Dauerparkkarte öffnen. Vor dem Rolltor befindet sich ein Parkkartenautomat, (Bild Nr. 5) dieser öffnet zuerst das Rolltor. Nach dem Rolltor befindet sich ein weiterer Automat, (Bild Nr.6) dieser öffnet die Schranke. An beiden Automaten dürfen Sie die Dauerparkkarte in den Schlitz stecken. Besonders wichtig ist, dass die Parkkarte immer mit in den Schlüsseltresor genommen werden muss. Wir haben dafür extra ein Mäppchen am Schlüsselbund befestigt. Sollte die Dauerparkkarte nicht funktionieren, drücken Sie bitte den Notrufknopf und lassen sich die Schranke öffnen. Die Station befindet sich im Landratsamt Enzkreis in der Tiefgarage. Der Schlüsseltresor hängt rechts vom Haupteingang des Landratsamts (Nordseite) und ist in der Fassade integriert. Direkt neben unserem Tresor ist auch die Tür zum Treppenhaus. Das Parkhaus ist von 22 bis 6 Uhr früh geschlossen. Um in das Parkhaus zu kommen, nutzen Sie die Dauerparkkarte die am Schlüsselbund hängt. Damit kommen Sie in das Treppenhaus bzw. zum Fahrstuhl. Die Ein- bzw. Ausfahrt zur Tiefgarage befindet sich auf der anderen Seite des Gebäudes (Südseite), zum Bahnhof hin. Die Stellplätze sind im dritten Untergeschoss in einem Bereich, der sich "Parkdeck 5" nennt. Stadtmobil hat die markierten und beschilderten Stellplätze 558 bis 562. Bitte parken Sie die Stadtmobil Fahrzeuge nur auf den Stadtmobil Stellplätzen. Zugangssystem = Am Tresor Haltestelle = Hauptbahnhof Pforzheim Angaben für Navigationsgeräte = Zähringerallee 3 in 75177 Pforzheim Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers.