Nachrichten & News

Nachrichten & News

Ausbau des CarSharing in NRW geplant

Mit der Gesetzesänderung legt das Land die Grundlage für den Ausbau von CarSharing-Angeboten. Die Städte und Gemeinden sollen in Zukunft Parkplätze für CarSharing-Fahrzeuge auf den innerstädtischen Straßen ausweisen können. Bislang war dies nur an Bundesstraßen möglich. Aber gerade Flächen an kommunalen Straßen oder Landesstraßen sind für Anbieter wichtig, weil sie dadurch ihr Angebot noch mehr an den Bedürfnissen der Nutzer ausrichten können. Für diese Stellflächen erteilen die Kommunen eine Sondernutzungserlaubnis. Im Straßen- und Wegegesetz muss dazu die Vorschrift über die Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum durch eine Regelung für CarSharing-Angebote ergänzt werden. Auch hier wird Bundesrecht in Landesrecht umgesetzt.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „CarSharing-Angebote sind ein wichtiger Baustein für vernetzte Mobilität, insbesondere an Mobilstationen. Wir schaffen die Voraussetzung für mehr Stellflächen. Das Mobilitätsangebot in den Städten und Gemeinden wird damit vielfältiger werden. Außerdem sinken die Parksuchverkehre in den Städten. Das schont die Umwelt.“ Zum Ende des Jahres soll der Entwurf ins Plenum eingebracht werden.

Bereits 2017 hatte der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Bevorrechtigung des CarSharing (Carsharinggesetz - CsgG)“ verabschiedet. Die Einrichtung von CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum wurde dadurch erstmals auf eine bundesweite Rechtsgrundlage gestellt. Das Gesetz hebt ausdrücklich die verkehrs- und umweltentlastende Wirkung des CarSharing hervor.

----------------

Die Studie des bcs zur Entlastungsleistung des stationsbasierten CarSharing finden Sie auf der bcs-Website: www.carsharing.de/alles-ueber-carsharing/studien/mehr-platz-zum-leben-carsharing-staedte-entlastet

Angehängte Bilder:

Zurück zu allen Nachrichten